Hinweisgeber:innen („Whistleblower:innen“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblower:innen Rechtssicherheit zu geben.
Personen, die die LKS auf Verstöße hinweisen, werden also vor Benachteiligungen geschützt. Die LKS hat über ihren Träger, den Bayerischen Jugendring (BJR), eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.